Meine Kanzlei vertritt Sie im Scheidungsverfahren, sowohl als Antragsteller/in, um den Scheidungsantrag einzureichen, als auch auf der Antragsgegnerseite,um jederzeit Ihre Rechte und Interessen zu schützen.
Hierbei gestalten wir sehr gerne mit und für Sie die weiteren Themen im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung: mit einer Protokollierung einer Vereinbarung im Scheidungstermin oder im Rahmen einer notariellen Vereinbarung oder bei einzelnen Themen auch in einer Vereinbarung ohne notarielle Protokollierung.
Ist das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen, berate ich Sie gerne zu Ihrer aktuellen Situation bzgl.Trennung und Scheidung sowie bzgl. der weiteren Themen, die betroffen sind.
Themen, die da sein könnten:
Zugewinn, also der Ausgleich des jeweiligen Vermögenszuwachses während Ihrer Ehe Versorgungsausgleich, also der Ausgleich Ihrer Rentenanwartschaften während Ihrer Ehe Trennungsunterhalt, Geschiedenenunterhalt, Abgeltung durch zB Einmalzahlung, Kindesunterhalt,
Aufteilung von Immobilien (Vermögensauseinandersetzung) und einiges mehr.
Gerne prüfe ich für Sie etwaige Vergleichsvorschläge Ihres getrennt lebenden Ehegatten/ Ihrer Ehegattin. Gerne vertrete ich Sie bei Verhandlungen für Ihre Vergleichsvorschläge. Sollten Sie, weil Sie Ihren ehemaligen Partner kennen, lieber selbst verhandeln, bereite ich Sie inhaltlich und taktisch gerne hierauf vor.